Überblick: vier Förderwege 2026

Für eine Sanierung in Frankfurt gibt es 2026 vier relevante Förderquellen. Welche passt, hängt davon ab, was Sie sanieren und ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird.

  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).Effizienzhaus-Kredite mit Tilgungszuschuss bis 45 Prozent. Programm 261 (Wohngebäude) und 358/359 (Einzelmaßnahmen).
  • BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).Zuschüsse für Heizungstausch (Programm 458) und Effizienz- Einzelmaßnahmen, bis 70 Prozent bei Wärmepumpe.
  • Hessische Programme. WIBank-Förderungen für Sozialwohnungen, Modernisierung und Eigenheim. Ergänzend zu KfW/BAFA.
  • Denkmal-AfA (§ 7i EStG). Steuerliche Sonderabschreibung für Sanierungskosten an denkmalgeschützten Objekten. Bei vermieteten Wohnungen 90 Prozent über 12 Jahre.

KfW-Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen

Die KfW fördert die energetische Sanierung über zwei Wege. Programm 261 (Effizienzhaus) richtet sich an ganzheitliche Sanierungen, die eine bestimmte Energieeffizienz- Klasse erreichen. Förderkredit bis 150.000 € pro Wohneinheit, mit Tilgungszuschuss von 10 bis 45 Prozent. Je besser der erreichte Standard, desto höher der Zuschuss.

Programme 358 und 359 fördern Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung), wenn Sie keine ganzheitliche Sanierung machen. Kredit bis 60.000 € pro Wohneinheit mit Tilgungszuschuss bis 15 Prozent. Voraussetzung: Beauftragung eines Energie-Effizienz-Experten und Antragstellung vor Baubeginn.

BAFA: Heizung und Effizienz

Die BAFA-Heizungsförderung (Programm 458) ist 2026 das wichtigste Programm für den Heizungstausch:

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten für klimafreundliche Heizung (Wärmepumpe, Biomasseheizung, Brennstoffzelle).
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20 Prozent bis Ende 2028 (sinkt danach in Stufen).
  • Einkommens-Bonus: 30 Prozent für selbstnutzende Haushalte bis 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.
  • Effizienz-Bonus: 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen (Wasser/Sole oder R290-Propan).

Maximal förderfähig sind 30.000 € Investitionssumme pro Wohneinheit. Bei voller Kumulation ergeben sich Zuschüsse bis zu 21.000 € pro Wohneinheit.

Hessische Programme

Die hessische WIBank bietet ergänzende Programme, die mit KfW/BAFA kombinierbar sind. Relevant für Frankfurter Sanierungen:

  • Hessisches Modernisierungsdarlehen. Zinsgünstige Darlehen für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, insbesondere bei Sozialbindung.
  • Modernisierungsförderung Mietwohnungsbau.Förderung von energetischer und altersgerechter Modernisierung im Mietwohnungsbau mit Belegungsbindung.
  • Hessisches Eigenheimprogramm. Förderdarlehen für Selbstnutzer mit Einkommensgrenzen, kombinierbar mit KfW-Programmen.

Denkmal-AfA nach § 7i EStG

Bei denkmalgeschützten Wohnungen ist die Denkmal-AfA der entscheidende Hebel. Sanierungskosten, die nach Abstimmung mit der Denkmalbehörde anfallen, können steuerlich abgeschrieben werden, und zwar deutlich attraktiver als reguläre AfA.

  • Bei Vermietung: 9 Prozent pro Jahr für 8 Jahre, danach 7 Prozent pro Jahr für weitere 4 Jahre. Insgesamt 100 Prozent über 12 Jahre.
  • Bei Selbstnutzung: 9 Prozent pro Jahr für 10 Jahre, insgesamt 90 Prozent der begünstigten Kosten.

Voraussetzung: Sanierungs-Bescheinigung der Denkmalbehörde nach Abschluss der Maßnahme. Wir koordinieren die Bestätigung im Anschluss an die Bauausführung.

Vorgehen Schritt für Schritt

  1. Förder-Check vor Vertragsabschluss. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die in Frage kommenden Programme. Bei KfW/BAFA wird ein Energie-Effizienz-Experte beauftragt.
  2. Antragstellung vor Baubeginn. Zwingend! Wer den Auftrag vor dem Antrag vergibt, verliert den Anspruch.
  3. Förderzusage abwarten. Erst nach Zusage starten wir mit der Maßnahme. Die Wartezeit liegt typisch bei 4 bis 8 Wochen.
  4. Maßnahme durchführen. Wir dokumentieren alle förderrelevanten Schritte mit Fotos und Rechnungen.
  5. Verwendungsnachweis einreichen. Nach Fertigstellung übergeben wir Ihnen die nötigen Unterlagen für den Nachweis bei KfW, BAFA oder Denkmalbehörde.

Mehr zur Kostenspanne und welche Investitionen sich durch Förderung tatsächlich rechnen, sehen Sie im Ratgeber zu Komplettsanierung-Kosten.

Häufige Fragen
zum Thema.

Welche Förderung passt zu einer Komplettsanierung?

In der Regel die KfW-Effizienzhaus-Förderung (Programm 261) für den energetischen Teil, plus BAFA-Zuschüsse für Heizungstausch (Programm 458). Bei vermieteten Objekten kommt die Denkmal-AfA in Frage, wenn die Wohnung unter Denkmalschutz steht. Wir prüfen den passenden Weg vor Vertragsabschluss.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für eine Wärmepumpe?

Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 30.000 € Investitionssumme. Konkret: 30 Prozent Grundförderung, plus 5 Prozent Klima-Bonus, plus 30 Prozent Einkommens-Bonus bis 40.000 € Jahreseinkommen, plus 5 Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Geräte.

Brauche ich einen Energie-Effizienz-Experten?

Bei KfW-Förderung ja. Die Beauftragung eines BAFA-zertifizierten Experten ist Voraussetzung. Wir empfehlen feste Partner aus dem Frankfurter Raum. Die Beratungskosten werden mit 50 Prozent bezuschusst, bis maximal 5.000 €.

Kann ich KfW und BAFA kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme, aber durchaus parallel im selben Projekt. Beispiel: BAFA fördert die neue Wärmepumpe, KfW fördert die gleichzeitige Dämmung. Doppelförderung für dieselbe Investition ist ausgeschlossen.

Was passiert, wenn der Förder-Antrag abgelehnt wird?

Wir prüfen die Förderfähigkeit vor Vertragsabschluss und vor Antragstellung. Der Antrag muss zwingend vor Auftragsvergabe gestellt werden, sonst entfällt der Anspruch. Bei korrekter Reihenfolge sind Ablehnungen selten und meist aus formalen Gründen heilbar.