Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der ATLAS PROJECTS GmbH und ihren Auftraggebern über Sanierungs-, Renovierungs- und sonstige Bauleistungen, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wird.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der ATLAS PROJECTS GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin") und dem Auftraggeber über Bau-, Sanierungs- und Renovierungsleistungen geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen sowie etwaige Anlagen (Leistungsbeschreibung, Aufmaß, Pläne).
§ 3 Leistungsumfang und VOB/B
(1) Die Auftragnehmerin erbringt Bau-, Sanierungs- und Renovierungsleistungen im vertraglich vereinbarten Umfang.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), gilt für Bauleistungen im Sinne des § 1 Abs. 2 VOB/A ergänzend die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) findet die VOB/B keine Anwendung; es gelten ausschließlich diese AGB sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform und werden gesondert in Rechnung gestellt (Nachtragsangebot).
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich diese als Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Teilrechnungen nach Baufortschritt gestellt. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen (Pläne, Genehmigungen, Schlüssel, Zugang zur Baustelle) bereit.
(2) Der Auftraggeber gewährt der Auftragnehmerin und ihren beauftragten Handwerkern Zugang zu den Räumlichkeiten während der vereinbarten Arbeitszeiten.
(3) Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
§ 6 Abnahme
(1) Die Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung gemeinsam mit dem Auftraggeber. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt.
(2) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unter Angabe wesentlicher Mängel, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, diese innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
(3) Bei unwesentlichen Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden; die Mängel werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert und nachträglich behoben.
§ 7 Mängelrechte / Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt bei wirksam vereinbarter VOB/B die dort vorgesehene Frist von vier Jahren.
(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nacherfüllung nach Wahl der Auftragnehmerin durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
§ 8 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin, soweit sie nicht durch wesentliche Bestandteilsbildung Eigentum des Auftraggebers werden (§§ 946 ff. BGB).
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Geschäftsbeziehung. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Frankfurt am Main.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
ATLAS PROJECTS GmbH
Ferdinand-Happ-Str. 49, 60314 Frankfurt am Main
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